Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Die PKV steht Beamten, Selbstständigen und Freiberuflern offen. Angestellte können in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Auch Studenten haben die Möglichkeit, sich für die PKV zu entscheiden.

Die PKV bietet Zugang zu besseren und individuelleren Leistungen, wie Chefarztbehandlungen, Einzelzimmern und kürzeren Wartezeiten. Zudem können Sie den Leistungsumfang an Ihre Bedürfnisse anpassen und haben oft eine größere Auswahl an Ärzten und Therapeuten.

Die Beiträge in der PKV basieren auf dem gewünschten Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand beim Eintritt. Anders als in der GKV orientiert sich der Beitrag nicht am Einkommen, was besonders für gutverdienende Selbstständige und Freiberufler interessant ist.

Die meisten PKV-Tarife bieten einen umfassenden Schutz im Ausland, oft für 1-3 Monate pro Reise. Es gibt auch spezielle Tarife für längere Auslandsaufenthalte. Für längere Reisen sollten Sie sich jedoch über eine separate Auslandskrankenversicherung informieren.

Ein Wechsel zurück in die GKV ist für freiwillig versicherte Selbstständige und Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. bei einem Einkommen unterhalb der JAEG oder bei Arbeitslosigkeit. Für ältere Personen kann ein Wechsel jedoch erschwert sein.

Die PKV kann den Beitrag aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands nach Vertragsabschluss nicht erhöhen. Zu Beginn erfolgt jedoch eine Gesundheitsprüfung, die den Beitrag beeinflusst. Nachträgliche Änderungen an der Gesundheitsprüfung sind nur bei Tarifwechseln relevant.

In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Kinder und Ehepartner benötigen eine eigene Versicherung. Für Kinder gibt es jedoch oft günstige Tarife, die speziell auf deren Gesundheitsbedarf zugeschnitten sind.

PKV-Versicherer bilden sogenannte Alterungsrückstellungen, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Diese Rückstellungen sollen verhindern, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter übermäßig steigen, sodass die finanzielle Belastung langfristig planbar bleibt.

Die meisten Versicherer bieten die Möglichkeit, innerhalb des Unternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln. Dabei können die bestehenden Alterungsrückstellungen oft übernommen werden. Ein Wechsel ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und sollte gut überlegt sein.

In der PKV erhalten Versicherte in der Regel eine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus, die sie zunächst selbst begleichen und dann zur Erstattung bei der Versicherung einreichen. Die Kosten werden dann entsprechend des gewählten Tarifes erstattet.